- Die
Zeiten, in denen Ärzte ausschliesslich das umgesetzt haben
was sie als medizinisch sinnvoll erachtet haben, sind endgültig
vorbei. Das Wohl des Patienten steht schon lange nicht mehr im
Mittelpunkt des Geschehens. Inzwischen geht es nur noch um eins
- Geld!
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So wird
beispielsweise seit 2003 deutschlandweit über eine
Absenkung
des TSH-Normbereiches von
4 - 4,5 mU/l auf 2 - 2,5 mU/l gestritten. Bislang konnten sich
jedoch weder die offiziellen Fachgesellschaften noch führende
Schilddrüsenexperten auf die neue Norm einigen. Das liegt
allerdings weniger an medizinisch begründeten Differenzen,
sondern ist der Befürchtung geschuldet, dass es dann nicht
mehr nur 5 % sondern 20 % Hypothyreosepatienten in der
Bevölkerung gäbe. Als Folge würden sich die für
die Behandlung aller Schilddrüsenpatienten veranschlagten
Kosten verdreifachen.
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Aus demselben Grund
wird - wider besseres Wissen - auch immer wieder behauptet, dass
die alleinige
Bestimmung des TSH ausreichend
für den Ausschluss oder die Verlaufskontrolle einer
Schilddrüsenerkrankung sei. Dabei ist schon lange bekannt
wie störanfällig die Untersuchung des TSH und wie
unzuverlässig seine Aussagekraft insbesondere im Hinblick
auf die Behandlung der autoimmunen Schilddrüsenerkrankungen
ist.
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Geradezu gefährlich
wird es, wenn alljährlich zur Schilddrüsenwoche die
Palpation der Schilddrüse propagiert wird. Denn es
gibt nur einen einzigen Grund warum sich ein Arzt auf die
veraltete und unzuverlässige Tastuntersuchung stützen
sollte, obwohl ihm moderne und sehr viel zuverlässigere
Diagnoseverfahren wie die Sonografie zur Verfügung stehen -
es ist billiger! Geiz ist geil? Für den Arzt leider nur
solange bis ihn ein Patient verklagt, dessen
Schilddrüsenvergrößerung er mit einem
Jodpräparat behandelt hat obwohl für die Struma eine
hypertrophe Hashimoto-Thyreoiditis ursächlich
verantwortlich war. Denn das darf man nicht vergessen - die
Risiken für unzureichende Diagnostik und falsche Behandlung
trägt der Arzt allein.
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Aber
wenn man bei der Diagnose schon nicht sparen kann, dann doch
wenigstens bei der Behandlung. Generika heisst das
Stichwort! Dass es klinisch relevante Unterschiede von 0,8 bis
1,25 % in der Bioverfügbarkeit der einzelnen LT-Präparate
gibt war zwar auch schon vor Umsetzung der Gesundheitsreform zum
01. April 2007 bekannt, wurde angesichts des erhofften
Einsparpotentials allerdings nicht beachtet. Schade nur, dass
aus der Kostensenkung nichts geworden ist. Denn im Jahr 2007 gab
es 18,7 Millionen Verordnungen von Schilddrüsentherapeutika
(= 1,354 Milliarden Tagesdosen). Das entsprach einem Anstieg von
3,1 % gegenüber dem Vorjahr. Der dadurch erzielte Umsatz
betrug 296,5 Millionen EUR und lag damit um 5,4 % höher als
im Vorjahr.
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